AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von TB-Software, Timo Böhme

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden «AGB» genannt) gelten für sämtliche Dienstleistungsangebote von TB-Software (im Folgenden «Firma» genannt) und für die Zusammenarbeit mit sämtlichen Kunden.

2. Angebot

Das Angebot von TB-Software umfasst die Softwareentwicklung und Hardwarebereitstellung. Das detaillierte Angebot ist im schriftlichen Angebot an den Kunden einsehbar. Die Firma behält sich ausdrücklich vor, das Angebot jederzeit anzupassen. Betrifft dies den Kunden, so wird dieser rechtzeitig darüber informiert.

3. Vertragsabschluss, -dauer und -rücktritt

Der Vertrag kommt mit der Annahme der Offerte der Firma durch den Kunden zustande. Mit der Akzeptanz der Offerte stimmt der Kunde gleichzeitig diesen AGB zu. Außerdem kommt der Vertrag zustande, wenn der Kunde Dienstleistungen der Firma in Anspruch nimmt, auch ohne ein vorhergehendes Angebot. Der Vertrag wird, sofern keine andere Regelung getroffen wurde, auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Beide Parteien haben jederzeit das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Die bereits getätigten Aufwendungen sind der Firma vollumfänglich zu entgelten.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

Grundsätzlich verstehen sich alle Preise, sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, in Schweizer Franken ohne 7.7% Mehrwertsteuer. Die Firma behält sich das Recht vor, die geltenden Preise anzupassen. Falls der Kunde davon betroffen ist, wird dieser durch die Firma informiert.

Sofern in der Offerte nicht anders vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, den in Rechnung gestellten Betrag innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Bei der Erstellung von Hardware oder Software über CHF 500.- wird normalerweise eine Akontozahlung von 50% des Totalbetrages verlangt. Diese wird bei Annahme der Offerte fällig. Die restlichen 50% sind innerhalb von 30 Tagen nach der Live-Schaltung des Projekts zu bezahlen. Hardwareabhängige Wartezeiten gelten als Abschluss der Dienstleistung durch die Firma und bedingen eine Bezahlung der Gesamtrechnung.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde sofort in Verzug. Ab dem Zeitpunkt des Verzugs kann die Firma bis zu CHF 25.- Mahngebühren sowie einen Verzugszins von 5% erheben. Der Firma steht das Recht zu, bei Zahlungsverzug die Erbringung der Dienstleistung zu verweigern, bis die Zahlung erbracht wurde (z. B. Deaktivierung des Hostings).

Zusatzarbeiten, die in der Offerte nicht berücksichtigt wurden, können von der Firma abgelehnt oder dem Kunden im Zeitaufwand gemäß den aktuellen Preisen (meistens CHF 120.-) in Rechnung gestellt werden. Die Firma behält sich das Recht vor, außerhalb der üblichen Bürozeiten sowie am Wochenende einen Zuschlag von bis zu 50% des normalen Honorars zu verrechnen.

Bei der Erstellung von Software und Apps können Betriebskosten fällig werden. Diese sind nicht grundsätzlich Bestandteil einer Software. Zusatzaufwändungen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

5. Technik (Server, Software, CMS, Updates, Mail, Browserkompatibilität)

Bei der Erstellung oder Bearbeitung von Programmen und Webseiten erstellt die Firma, sofern nicht anders vereinbart, einen neuen Account für den Kunden auf dem Server. Accountdaten werden nach Projektabschluss mitgeteilt. Die Zugänge werden zu Wartungszwecken in der Firma aufbewahrt. Sie können und sollen umgehend nach Projektübergabe vom Kunden geändert werden, um die Sicherheit zu gewährleisten. Sollte die Firma weitere Wartungsarbeiten mit den Zugängen vornehmen, ist dies aus der Korrespondenz ersichtlich. Dadurch ist der Firma erlaubt, die Zugänge zu den notwendigen Zwecken zu nutzen. Falls vom Kunden explizit gewünscht, kann dieser einen Zugang zur Hosting-Administration erhalten. Ist dies der Fall, kann die Firma jedoch keinerlei Verantwortung für die Konfiguration übernehmen, da sie nicht mehr alleinig Zugriff hat.

Für die Inhalte auf Webseiten oder in Mails ist der Kunde verantwortlich. Die Firma prüft die Inhalte nicht und kann daher auch keine Verantwortung dafür übernehmen. Bei widerrechtlichen oder anstößigen Inhalten lehnt die Firma jegliche Verantwortung ab und behält sich vor, die Arbeiten einzustellen oder Inhalte zu sperren.

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Firma eine Hardware, wie einen Server und die dazugehörigen Dienste, nicht selbst betreibt, sondern diese von einem externen Dienstleister einkauft. Daher kann die Firma keinerlei Verantwortung für allfällige Unterbrüche, Störungen oder Updates übernehmen, da sie darauf nur begrenzten Einfluss hat. Garantieleistungen für Hardware müssten vom Kunden direkt abgehandelt werden. Damit es aber zu keinen Datenverlusten kommt, empfiehlt die Firma dem Kunden regelmäßige Updates und Backups. Dies auszuführen, ist nicht Bestandteil der Firma.

Für die Instandhaltung der installierten CMS für die Webseiten und Onlineshop wird empfohlen, die angebotene jährliche Updatepauschale der Firma zu buchen. Damit installiert die Firma die von den CMS-Systemen veröffentlichten Updates regelmäßig. Davon ausgenommen sind lediglich sogenannte «Major-Updates», welche von den Systemen alle paar Jahre getätigt werden. Diese können grundlegende Änderungen im Kern-System enthalten und ein Update sehr zeitaufwändig machen. Ist dies der Fall, spricht sich die Firma mit dem Kunden vorgängig ab, ob das gemacht werden soll und zu welchen Konditionen.

Der Kunde kann sich auch selbst um die Beschaffung eines Hostings und die Updates kümmern. Ist dies der Fall, übernimmt die Firma keinerlei Verantwortung und Pflichten über die Zuverlässigkeit, Backups, etc.

Die Firma achtet grundsätzlich darauf, dass die von ihr erstellten Webseiten, Onlineshops, etc. in allen gängigen Browsern (im Normalfall Google Chrome, Mozilla Firefox, Microsoft Edge und Apple Safari) funktionieren. Wenig verbreitete oder veraltete Browser (z. B. Microsoft Internet Explorer) werden nicht gezwungenermaßen unterstützt.

6. Eigenentwickelte Module und Plugins

Die Firma vertreibt auch Module und Plugins. Dies sind Erweiterungen für bestehende Systeme wie zum Beispiel PrestaShop oder WordPress. Diese Erweiterungen werden von der Firma jeweils mit den Standardsystemen auf ihre Funktionalität getestet. Die Firma kann daher nicht gewährleisten, dass die Erweiterung mit jedem System funktioniert, speziell wenn an diesem Individualisierungen vorgenommen wurden. Wir empfehlen dem Kunden außerdem ausdrücklich, zur Sicherheit immer ein komplettes Backup des Shops oder der Webseite vor der Installation zu erstellen, damit dieses im Notfall wiederhergestellt werden kann.

Gibt es vom entsprechenden System unterschiedliche Systemversionen, so gilt zu beachten, dass nicht gezwungenermaßen jede Modulversion mit jeder Systemversion kompatibel ist. Gibt es größere Updates am System, müssen allenfalls auch am Modul Anpassungen gemacht werden sowie ein Update installiert werden. Dieses muss der Kunde erneut kaufen. Sofern beim Kauf nicht explizit anders vereinbart, erhält der Kunde ab dem Kaufdatum für 1 Jahr kostenlose Updates zu dem Modul oder dem Plugin.

Sofern beim Kauf nicht explizit anders vereinbart, erhält der Kunde ab dem Kaufdatum für 3 Monate kostenlosen Support zu dem Modul oder dem Plugin. Der Support erfolgt ausschließlich per E-Mail. Wird eine Shop Version von PrestaShop selbst nicht mehr betreut, bieten wir auch keine Updates und Support mehr an für die entsprechende Modulversion.

7. Datenschutz und -sicherheit

Die Firma darf die im Rahmen des Vertragsabschlusses aufgenommenen Daten zur Erfüllung der Verpflichtungen aus dem Vertrag verwenden und verarbeiten. Die Firma ergreift die Maßnahmen, welche zur Sicherung der Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften erforderlich sind. Der Kunde spricht einer Speicherung der Daten durch die Firma ausdrücklich zu. Die zur Leistungserfüllung notwendigen Daten können auch an beauftragte Dienstleistungspartner weitergegeben werden. Mehr Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

8. Hilfspersonen

Die Parteien haben das Recht, zur Erledigung ihrer vereinbarten Leistungen und Pflichten, Hilfspersonen beizuziehen. Dies können interne Mitarbeiter oder auch externe Partner sein. Die Parteien haben sicherzustellen, dass der Beizug der Hilfspersonen unter Einhaltung aller zwingenden gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung der Firma keine Mitarbeiter oder sonstige Hilfspersonen abwerben oder einstellen.

9. Vertraulichkeit / Schweigepflicht

Alle Parteien inklusive deren Hilfspersonen verpflichten sich, sämtliche Informationen, welche im Zusammenhang mit der Zusammenarbeit unterbreitet oder angeeignet wurden, vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht bleibt auch nach Beendigung der Zusammenarbeit bestehen.

10. Pflichten der Firma

Falls nicht anders vereinbart, erfüllt die Firma ihre Verpflichtung durch Erbringung der vereinbarten Dienstleistung. Werden keine weiteren Bestimmungen vereinbart, gilt als Erfüllungsort der Sitz der Firma. Die Firma erfüllt die Dienstleistung innerhalb der mit dem Kunden abgesprochenen Frist. Kann die Firma nicht innerhalb der vereinbarten Frist liefern, informiert sie den Kunden darüber, um das weitere Vorgehen zu besprechen. Etwaige Schadenersatzansprüche aus der entstandenen Verzögerung können nicht geltend gemacht werden.

11. Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche für die Erbringung der Dienstleistung nötigen Vorkehrungen und die Lieferung benötigter Unterlagen und Informationen innerhalb nützlicher Frist vorzunehmen. Kommt der Kunde dem nicht nach, steht es der Firma frei, den Vertrag aufzulösen und bereits getätigte Arbeiten in Rechnung zu stellen. Dies beinhaltet auch Text- und Bildmaterial, welches ohne andere Abmachung vom Kunden geliefert werden muss.

12. Haftung und Höhere Gewalt

Die Haftung für jegliche indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden wird vollumfänglich ausgeschlossen. Die Haftung für direkte Schäden wird auf die Vertragssumme beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für direkte Schäden, verursacht durch Grobfahrlässigkeit oder Absicht. Der Kunde ist verpflichtet, allfällige Schäden oder Mängel der Firma unverzüglich zu melden. Jegliche Haftung für Hilfspersonen wird vollumfänglich ausgeschlossen.

Wird die fristgerechte Erfüllung durch die Firma, deren Lieferanten oder beigezogene Dritte infolge höherer Gewalt unmöglich, so ist die Firma während der Dauer der höheren Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit nach deren Ende von der Erfüllung der betroffenen Pflichten befreit. Dauert die höhere Gewalt mehr als 30 Tage, behält sich die Firma das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Die Firma hat dem Kunden bereits getätigte Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen vollumfänglich zurückzuerstatten. Weitere Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen.

13. Änderungen

Der Firma steht es frei, diese AGB jederzeit zu ändern. Die neue Version tritt per sofort in Kraft, nachdem diese auf der Webseite aufgeschaltet wurde. Für den Kunden gilt jedoch grundsätzlich die Version, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig war.

14. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags oder eine Beilage ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommt. Dasselbe gilt auch für allfällige Vertragslücken.

15. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen schweizerischem Recht. Soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, ist das Gericht am Sitz der Firma (momentan St. Gallen) zuständig. Der Firma steht es frei, am Sitz des Beklagten eine Klage anzuhängen.

Widnau, 16. März 2022

Timo Böhme